Herzlich willkommen!
Bisher haben wir jeden Dienstag und Donnerstag im Büro eine offene Sprechstunde für Grundsicherungsempfänger abgehalten, die Leistungen von Jobcenter, der Stadt und dem Landkreis erhalten. Dieses Konzept stand und steht für leichten, unkomplizierten und kostenfreien Zugang zur Rechtsberatung. Sie mussten kein Termin vereinbaren, sondern sind einfach vorbeigekommen. Erstberatung kostenlos.
Dieses Angebot wird nun geändert, weitergeführt und auch für auswärtige Mandanten geöffnet:
Ohne zeitliche Vorgaben schicken Sie uns Ihre Anfrage und gegebenenfalls auch die Unterlagen per Mail. Wir melden uns noch am selben Tag mit einer ersten Einschätzung bei Ihnen zurück. Soweit die technischen Voraussetzungen vorliegen, erhalten Sie einen Videoanruf. Der gesamte weitere Schriftverkehr erfolgt auf elektronischem Wege.
Am Handy unter 0171 516 5153 :
Rufen Sie uns an, schicken Sie uns eine sms, eine Sprachnachricht oder eine WhatsApp: Wir kümmern uns um Sie. Wir rufen zu Öffnungszeiten innerhalb von 2 Stunden zurück!
Versprochen!
Was ist zu beachten bevor Sie umziehen? Was ist zu tun, wenn die Zuständigkeit wechselt und das Jobcenter einfach die Leistungen einstellt?
Wer übernimmt Umzugskosten und Kaution, Renovierung oder Kosten für Nachsendeauftrag und neuen Telefonanschluss?
Und wenn Sie mit jemandem zusammenziehen:
Ist das eine Wohn- oder Haushaltsgemeinschaft? Wilde Ehe oder Alters-WG?
Wir klären auf!
Sie tanzen aus der Reihe?
Ein genauer Blick auf den Bescheid lohnt: Leben Sie noch in einer WG oder schon in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft?
Entfällt Ihr Unterhaltsanspruch? Wer trägt die Kosten des Umgangs am Wochenende? Darf das Einkommen des Partners/des anderen angerechnet werden?
Wir beraten in alle Richtungen!
Vorsicht: Das ist im Zweifel kaum zu Ihrem Vorteil und daher nur in wenigen Fällen möglich. Das muss überprüft werden: Aufhebungs- und Rückforderungsbescheide folgen eigenen Regeln! Unterlassene Mitwirkung führt zu harten Sanktionen und fehlende Unterlagen lassen den Leistungsanspruch u.U. ganz entfallen...
Wir helfen, sich zu wehren
Was für ein „Wortungetüm“…
Der umgangsberechtigte Elternteil benötigt eine größere Wohnung. Wer bezahlt wieviel? Wie verhält es sich mit den Lebenshaltungskosten der Kinder, wenn sie beim anderen Elternteil sind? Wer bekommt den Mehrbedarf für Alleinerziehende? Wann entfallen die Leistungen für „Bildung und Teilhabe“ für Sport- und Musikverein, für Teilnahme an Freizeiten und Schulausflügen?
Wir wissen den Weg!
Und jetzt…?
Sie haben gesetzlichen Anspruch auf eine Erst-Ausstattung; beim zweiten Kind wird dies häufig schon schwierig. Welche Ansprüche ergeben sich aus einer Zwillingsgeburt oder wenn nach Jahren ein Nesthäkchen dazukommt? Vom Strampler bis zum Kindersitz – auch ohne eigenes Auto! Erkundigen Sie sich nach Ihrem Recht.
Wir lassen Sie nicht allein!
Das Jobcenter drückt die Mieten wo es kann... Seit Jahren streiten wir für die Übernahme Ihrer tatsächlichen Miete und haben schon viel erreicht. Die Angemessenheit von Unterkunftskosten ist dennoch weiter im Streit. Sprechen Sie uns an!
Es geht um Ihr Recht!